AGB

Gut zu wissen – Informationen rund um Deinen Urlaub im Trixi Ferienpark

Buchungs- und Vertragsbedingung für die Vermietung von Ferienhäusern, HOtelzimmern und Campingplätzen der TRIXI-Park GmbH

1. Abschluss des Mietvertrages / Umbuchung

1.1. Der Mietvertrag wird schriftlich abgeschlossen (Anmeldung durch den Mieter und Buchungsbestätigung mit Rechnung durch die TRIXI-Park GmbH). Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform.
1.2. Telefonisch, schriftlich und durch E-Mail nimmt die TRIXI-Park GmbH verbindliche Reservierungen vor. Auf die verbindliche Reservierung sendet die TRIXI-Park GmbH eine Bestätigung, welche die Rechnung (einschließlich Anzahlungsforderung) enthält.
1.3. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/ Rechnung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen lt. Briefdatum, empfiehlt die TRIXI-Park GmbH diese auf mögliche Fehler zu kontrollieren. Weicht die Buchungsbestätigung von der Anmeldung des Mieters ab (ausgenommen offensichtlicher auf einem Irrtum beruhender Fehler), so liegt ein neuer Vertragsantrag vor, an den die TRIXI-Park GmbH 10 Tage gebunden ist und den der Mieter durch die Rücksendung des Mietvertrages innerhalb dieser Frist annehmen kann. Für Änderungen des Mietvertrages wird eine Gebühr von 25 € erhoben.
1.4. Onlinebuchung: Mietleistungen können über die Webseite trixi-park.agentur-schroeder.com gebucht werden. Der Mietvertrag kommt mit der Bestätigung durch den Mieter online zustande. Unterliegt die Buchung einem Irrtum (z.B. falsche Preisangaben) behält sich die TRIXI-Park GmbH vor innerhalb von 24 h nach Eingang der Onlinebuchung den Mietvertrag zu korrigieren. Erfolgt dies zum Nachteil des Mieters, besteht die Möglichkeit, dass der Mieter innerhalb 48 h nach Bekanntgabe kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten kann.

2. Zahlung

2.1. Bei Vertragsabschluss ist vom Mieter eine Anzahlung von 20%, jedoch mindestens 50,00 € des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen fällig. Diese Anzahlung wird in Form einer Rechnung durch die TRIXI-Park GmbH eingefordert und ist nach Erhalt der Buchungsunterlagen zu zahlen. Bei Nichtleistung der Anzahlung behält sich die TRIXI-Park GmbH vor, vom Mietvertrag unverzüglich zurückzutreten.
2.2. Die Restzahlung des Mietpreises ist bis 4 Wochen vor Anreise per Überweisung zu Gunsten folgender Bankverbindung zu leisten:
Deutsche Kreditbank Berlin, (Bankleitzahl 120 300 00), Konto-Nr.: 12 14 618. Es erfolgt dafür keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
2.3. Der Mietpreis ist in voller Höhe zu entrichten. Sämtliche Abzüge, z. B. Gebühren bei Überweisungen aus dem Ausland, gehen zu Lasten des Einzahlers.
2.4. Am Tag der Abreise wird das Ferienhaus kontrolliert und eventuelle Schadensersatzansprüche bei Inventarbeschädigung geltend gemacht.

3. Leistungen (Hauspreis/ Personenbelegung pro Ferienhaus/ Campingplatz/ Haustiere/ Aufrechnung von Nachlässen)

3.1. Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Buchungszeitraum gültigen Prospekt. Diese sind für die TRIXI-Park GmbH bindend. Die TRIXI-Park GmbH behält sich jedoch vor, aus sachlichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren.
3.2. Bei Buchungen herangezogener fremder Prospekte (Orts- bzw. Hotelprospekt) haben diese lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.
3.3. Die Ferienhäuser/Campingplätze dürfen nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei Überschreitungen ist die TRIXI-Park GmbH berechtigt, überzählige Personen auszuweisen oder aber für diese einen Aufpreis zu verlangen.
3.4. Das Mitbringen von Haustieren ist der TRIXI-Park GmbH bei Buchung mitzuteilen. Ein entsprechender Aufpreis wird durch die TRIXI-Park GmbH festgelegt. Die TRIXI-Park GmbH behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Mitnahme von Haustieren in den Park zu verweigern. Haustiere haben keinen Zugang zu Schwimmbädern und müssen außerhalb der eigenen Unterkunft an der Leine geführt werden.
3.5. Die verbindlich gebuchten Leistungen sind in der Buchungsbestätigung aufgelistet, sie beinhalten jedoch grundsätzlich keine Gebühren für Parkflächen. Die Gebühren für Parkflächen sind im Falle der Inanspruchnahme gesondert auszuweisen.
3.6. Gegen eine Gebühr (je nach Aufenthaltsdauer) können innerhalb des Geländes Parkplätze für PKW gemietet werden. Die Gebühr beinhaltet keinen Versicherungsschutz bei Schäden oder Diebstahl.
3.7. Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe und Rabatte sind nicht kombinierbar und können nicht in Folge gebucht werden. Personengebundene Preise sind nicht auf andere Personen übertragbar.
3.8. Pauschalangebote für 1-2 Personen sind nicht während der Hauptsaisonzeiten buchbar.
3.9. Bei Schulgruppen beschränken sich die Freiplätze auf 2 Betreuer je 15 Schüler.

4. Leistungsänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der TRIXI-Park GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gebuchten Aufenthalt nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Die TRIXI-Park GmbH wird Sie über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich, jedoch bis spätestens 20 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis setzen. In diesem Fall sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Mietvertrag zurückzutreten.

5. Rücktritt/ Ersatzperson

5.1 Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Er wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in welchem er der TRIXI-Park GmbH zugeht. Maßgebend für die Rücktrittsfrist ist der Termin der erst gebuchten Leistung.
5.2 Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, kann die TRIXI-Park GmbH eine angemessene Entschädigung verlangen. Bitte beachten Sie die Vorteile einer Mietausfallrisiko-Sicherung (siehe Punkt 5.5).
5.3 Folgende Rücktrittsgebühren fallen an:       
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 % des Entgeltes, jedoch mindestens 50,00 €, ab dem 30. – 22.Tag vor Reiseantritt 30 % des Entgeltes, ab dem 21. – 15.Tag vor Reiseantritt 50 % des Entgeltes, ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80 % des Entgeltes, bei Nichterscheinen 90 % des Entgeltes.

5.4 Bis zum Mietbeginn kann der Mieter sich bei der Durchführung durch Dritte ersetzen lassen. Für Kosten, wie auch für das gesamte Entgelt, haften der Mieter und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

5.5 Denken Sie an die Vorteile der Mietausfallrisiko-Sicherung! Durch diese Sicherung – 4% vom Entgelt bzw. mindestens 50 € – pro Ferienhaus/Hotelzimmer und 25 € pro Camping-Stellplatz – erhält der Mieter bei Rücktritt vom Vertrag aus einem wichtigen Grund bis 10 Tage vor Reiseantritt 90% des Haus- / Stellplatzpreises und bis 1 Tag vor Reiseantritt 80% des Haus- / Stellplatzpreises unter Abzug der Bearbeitungsgebühr zurück. Bei unvollständiger Zahlung werden die Beträge entsprechend verrechnet. Folgende Rücktrittsgründe aus wichtigem Grund können eintreten:
– Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Mieters, von Mitreisenden oder eines nahen Familienangehörigen,
– Schaden am Eigentum des Mieters infolge Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder vorsätzlicher Straftat Dritter,
– unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber des Mieters, – Quarantäne- oder Risikogebietsauflagen auf Grund von COVID-19 – nur mit Nachweis.

5.6 Die TRIXI-Park GmbH kann in folgenden Fällen vom Mietvertrag zurücktreten oder den Beginn kündigen:
– ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter ungeachtet der Abmahnung durch die TRIXI-Park GmbH nachhaltig stört und sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die TRIXI-Park GmbH aus einem dieser Gründe, behält sie sich den Anspruch auf den vollen Mietpreis.
– außergewöhnliche Umstände: Wird die Vermietung in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (beispielsweise durch Krieg, innere Unruhen oder Naturereignisse) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl die TRIXI-Park GmbH als auch der Mieter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die TRIXI-Park GmbH für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

6. An- und Abreise

6.1. Die Anreise für die Ferienhäuser und den Campingplatz kann, soweit nichts anders vereinbart, ab 15 Uhr erfolgen.
6.2. Am Tage der Abreise müssen die Ferienhäuser bis spätestens 10 Uhr geräumt sein. Für eine spätere Abreise bis 12 Uhr wird eine Gebühr erhoben. Die Abreise vom Campingplatz muss bis 12 Uhr erfolgt sein. Für eine darüber hinausgehende Nutzung wird der volle Übernachtungspreis für da Ferienhaus/Stellplatz fällig.

7. Nicht in Anspruch genommene gebuchte Leistungen aus dem Mietvertrag werden nicht erstattet.

8. Haftung

8.1. Eine Haftung der TRIXI-Park GmbH für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters bzw. seiner Begleitperson ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Verletzungen wurden durch die TRIXI-Park GmbH fahrlässig bzw. von einem gesetzlichen Vertreter der TRIXI-Park GmbH oder einem Erfüllungsgehilfen fahrlässig bzw. vorsätzlich herbeigeführt.
Im Übrigen ist die Haftung der TRIXI-Park GmbH gegenüber dem Mieter bzw. dessen Begleitpersonen hinsichtlich sonstiger Schäden aus jeglichem Rechtsgrund (so insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung, Verkehrssicherungspflicht etc.) ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden wurden durch eine grobe Pflichtverletzung der TRIXI-Park GmbH bzw. einer vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters der TRIXI-Park GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht.
8.2 Die TRIXI-Park GmbH haftet nicht für Schäden, die der Geschädigte durch ihm zumutbare Abwehrmaßnahmen hätte verhindern können.
8.3. Der Haftungsumfang der TRIXI-Park GmbH beschränkt sich auf ein das 3-fache des in Rechnung stellenden Mietbetrages.
8.4. Die TRIXI-Park GmbH haftet nicht für Störungen bei der Erbringung der Dienstleistung oder Mängel von Dienstleistungen Dritter, soweit der Reisende diesen gegenüber einen direkten Auftrag ausgelöst hat.
8.5 Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für sämtliche Verluste, Schäden an der gemieteten Unterkunft und anderem Eigentum vor der TRIXI-Park GmbH, die während seiner Nutzung entstanden sind. Unerheblich ist dabei, ob der Mieter selbst, die mitreisende Person, Dritte, die sich mit Zustimmung im Park aufhalten, den Schaden durch Handlung oder Unterlassung verursacht haben.
8.6 Mit dem Vertragsabschluß erklärt sich der Mieter einverstanden, die TRIXI-Park GmbH von den Folgen jeglicher Ansprüche in Bezug auf Schäden freizustellen, der Mieter selbst, die mitreisenden Personen, Dritte, die sich mit seiner Zustimmung im Park aufhalten, durch Handlungen oder Unterlassung verursacht haben.
8.7 Bei unsachgemäßer Nutzung beziehungsweise inkorrekter Räumung, wie unter anderem – jedoch nicht nur – übermäßiger Verschmutzung der Unterkunft, werden Zusatzkosten berechnet, zu deren anschließender Zahlung der Mieter verpflichtet ist.
8.8. Sonstige vertragliche bzw. gesetzliche Ansprüche zu Gunsten der TRIXI-Park GmbH gegenüber dem Mieter bzw. dessen Begleitperson bleiben von den vorstehenden Regelungen unbetroffen.

9. Beschwerden

9.1. Trotz aller Bemühungen der TRIXI-Park GmbH kann es passieren, dass Sie eine Beschwerde haben. Diese Beschwerde ist unverzüglich der Parkleitung mitzuteilen, damit diese die Gelegenheit hat, für Abhilfe zu sorgen. Sollte Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit behoben werden, so haben Sie die Möglichkeit, die Beschwerde innerhalb von 4 Wochen nach der Abreise aus dem Park schriftlich und mit Begründung bei der TRIXI-Park GmbH einzureichen. Beschwerden erweitern den Umfang der Haftung jedoch in keinem Fall über den im Artikel 8 erwähnten Umfang hinaus.

10. Streitigkeiten

10.1. Gerichtsstandsvereinbarung: Sofern der Vertragspartner der TRIXI-Park GmbH Kaufmann ist bzw. über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügt, sind für alle Streitigkeiten die für den Sitz der TRIXI-Park GmbH maßgeblichen Gerichte örtlich zuständig.
10.2. Ausschlussfrist: Der Vertragspartner der TRIXI-Park GmbH geht mit Ablauf (31.12.) des der Entstehung des jeweiligen Anspruchs folgenden Jahres seiner Rechte verlustig, es sei denn, es ist bis zu diesem Zeitpunkt eine Hemmung bzw. Unterbrechung in analoger Anwendung der Regelungen der gesetzlichen Regelungen eingetreten.

11. Allgemeines

11.1. Offensichtliche Druckfehler binden die TRIXI-Park GmbH nicht. Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle bisherigen Veröffentlichungen ungültig.
11.2. Die TRIXI-Park GmbH hat die Speicherung personenbezogener Daten bei dem deutschen Datenschutzregister angemeldet.
11.3. Mit Kontaktaufnahme des Mieters, erklärt er gleichzeitig sein Einverständnis damit, dass die TRIXI-Park GmbH ihn auch zukünftig fernmündlich und schriftlich auch außerhalb einer bestimmten Buchungsanfrage kontaktiert.
11.4. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der TRIXI-Park GmbH.
11.5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
11.6. Der Mieter kann gegenüber Ansprüchen der TRIXI-Park GmbH nur die Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten bzw. unstrittigen Forderungen erklären.
11.7. Der Mieter ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem mit der TRIXI-Park GmbH geschlossenen Vertrag abzutreten oder sich sonst auf Grund des Vertragsverhältnisses ergebenden Rechte und Pflichten ohne Zustimmung der TRIXI-Park GmbH ganz oder teilweise zu übertragen. Die Ersetzungsbefugnis nach Ziffer 5.4. bleibt hiervon unberührt.
11.8. In Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ist die TRIXI-Park GmbH berechtigt, die personen- und unternehmensbezogenen Daten des Mieter bzw. seiner Begleitpersonen zu speichern und zu verarbeiten.

12. Schlussbestimmung

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften nicht.

TRIXI-Park GmbH
Jonsdorfer Straße 40
02779 Großschönau
Telefon 035841 631 – 0 
Fax 035841 631 – 118

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Onlinebestellungen